Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Geltungsbereich:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MG-Tiefbau & Sanierung Marcel Ganschow Saalgärten 13 07407 Rudolstadt/Thüringen gelten für sämtliche, gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen MG-Tiefbau & Sanierung Marcel Ganschow und dem Auftraggeber.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber auch dann, wenn auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende, abweichende, ergänzende oder sonstige Einschränkungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, außer diese sind durch MG-Tiefbau & Sanierung Marcel Ganschow im Einzelfall Geprüft und Schriftlich anstatt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Sonstige Vereinbarungen, Erklärungen, Nebenabreden und Änderungen bedarf es zu deren Wirksamkeit der Schriftform.
2. Angebot und Auftrag:
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich und ab Angebotsdatum 14 Tage Gültig. Alle Angebote werden erst mit Schriftlicher Bestätigung durch MG-TIEFBAU & SANIERUNG verbindlich.
Die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Vor Ort Besichtigungen sind Kostenpflichtig, dies wird den Auftragnehmer vor tätig werden mitgeteilt und erst mit Auftragsbestätigung durch beide Parteien wirksam. diese Gebühr wird bei Auftragserteilung verrechnet/gutgeschrieben.
Den Leistungs- und Lieferumfang bestimmen die im Angebot und Auftrag getroffenen Vereinbarungen und Bedingungen. Als Bestandteil gelten auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir behalten uns Änderungen in der Auftragsbestätigung hinsichtlich der Kalkulationsgrundlagen zwischen Angebot und Ausführungsbeginn vor, sofern Preiserhöhungen eintreten auf die, MG-TIEFBAU & SANIERUNG Marcel Ganschow keinen Einfluss hat.
Alle Auftragsbestätigungen sowie Änderungen des Auftragsumfangs durch den Auftraggeber oder seinen Bevollmächtigten Bedarf es der Schriftform und werden auch erst mit Schriftlicher bestätigung von MG-TIEFBAU & SANIERUNG verbindlich.
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers:
Alle zur Bauausführung notwendigen Unterlagen, Genehmigungen, Zeichnungen, Analysen zu Schadstoffen, Schachtgenehmigungen, Sondergehmigungen, Messpunkte Verläufe sowie Messachsen etc. sind uns vor Ausführungsbeginn durch den Auftraggeber Unendgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Freigaben der Zubearbeiteten Flächen und Bauteile sowie die Entsprechenden Einmessarbeiten und Anzeichnungen sind durch den Auftraggeber oder deren Bevollmächtigen zu erbringen. Etwaige Schäden die durch Fehlerhaftes Einmessen oder Fehlender Freigaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggeber oder deren Bevollmächtigen.
Die Baustelle muss entsprechend Befahr und Begehbar sein, ebenso ist durch den Auftraggeber oder deren Bevollmächtigen die Baufreiheit herzustellen.
Der Auftraggeber stellt alle zur Bausausführung notwendigen Anschlüsse insbesondere Baustrom und Bauwasser und entsprechende Lagerflächen für den Bauzeitraum unentgeltlich zur Verfügung. Sollte dies nicht möglich sein, so trägt der Auftraggeber die Kosten für die Bereitstellung.
Der Auftraggeber hat alle in seiner Macht und Verantwortung stehende Maßnahmen für eine reibungslose und unterbrechungsfreie Ausführung der Arbeiten zu ergreifen.
Es ist täglich durch den Auftragnehmer eine Bautagebuch zu führen dies ist durch den Auftraggeber oder seinen Bevollmächtigen täglich zu unterzeichnen.
4. Fristen, Termine und Verzug:
Alle von uns genannten Ausführungszeiten,Termine und Fristen sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn diese werden Ausdrücklich schriftlich der Verbindlichkeit bestätigt.
Wird die Einhaltung von verbindlichen Termine und Fristen unmöglich, so ist der Auftraggeber berechtigt eine Angemessene Nachfrist zu setzen.
Im Falle einer unangemessenen langen Unterbrechung oder gänzlicher Unterbrechung der Ausführung oder Fortführung des Auftrages Treten wir von dem Auftrag zurück, sofern eine weitere Durchführung unzumutbar ist. Gleiches gilt auch im Falle von Ereignissen die auf höhere Gewalt beruhen. Dabei stehen alle Umstände der höheren Gewalt gleich, die ein weiterführen erschweren oder die Auftragsausführung unmöglich machen. Unabängig davon ob diese Umstände bei den Auftragnehmer, Dem Auftraggeber, einen Sub/Nachunternehmer oder einem Lieferwerk eintritt.
5. Abrechnung & Zahlungsbedingungen:
Alle Preise verstehen sich Netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Mehrwertsteuer.
Die Abrechnung erfolgt sofern nichts anderes vereinbart nach Aufmaß, Liefer und Wiegescheinen zu dem im Angebot und der Auftragsbestätigung genannten Einheitspreisen.
Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
Skonto,- Rabatte oder Nachlässe sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.
Sollten berechtige Zweifel an der Bonität und der Zahlungsfähigkeit bzw. der Zuverlässigkeit des Auftraggebers bestehen, so sind wir berechtigt Vorkasse zu verlangen oder treten vom Auftrag Zurück.
Wir behalten uns generell das Recht vor, die Leistungen in Teilabschnitten zu vollziehen und diese auch in Teilrechnungen abzurechnen.
Leistet der Auftraggeber nach Aufforderung keine Zahlungen, so sind wir berechtigt Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten.
Kommt der Schuldner in Zahlungsverzug, so gilt ein Verzugszins von 5 % über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Sonstige Zusatzkosten Auslagen, Gebühren etc. die im Zusammenhang mit einen Zahlungsverzug stehen, gehen zu lasten des Auftraggebers.
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Abnahme:
Die Fertigstellung der erbrachten Leistungen wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt, z.b. durch die Schlussrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahme so hat er diese innerhalb von 10 Werktagen mit MG-TIEFBAU & SANIERUNG Marcel Ganschow durchzuführen.
Wird keine Abnahme Seitens des Auftraggebers verlangt, so gilt die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntgabe über die Fertigstellung als abgenommen.
Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil davon in Benutzung genommen oder es werden weiterführende Arbeiten durch den Auftraggeber oder durch Dritte ausgeführt, so gilt die Leistung als abgenommen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
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Gewährleistung:
Mängel sind unverzüglich nach bekannt werden oder nach Beendigung der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer die Gelegenheit zur Begutachtung zu geben. Im Falle einer unverzüglichen Mängelrüge, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung oder zum Ausgleich des Minderwertes berechtigt.
Erfolgt keine unverzügliche Mängelanzeige oder gibt der Auftraggeber nicht die Gelegenheit zur Nachbesserung, so entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche.
Kommt der Auftragnehmer einer Nachbesserungspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber entsprechend des Mangels mindern.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Folgeschäden werden ausgeschlossen.
Die Gewährleistung entfällt bei einzelnen Arbeiten, die bereits durch Dritte ausgeführt worden sind. Insbesondere vorbereitende Arbeiten, die durch uns weitergeführt oder fertiggestellt werden sollen. Die Gewährleistungseinschränkung wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.
Sollte der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte Materiallieferungen vornehmen und diese zum Einbau zur Verfügung stellen, so ist der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte für die Fach und Normgerechte und geeignete Materialauswahl in Form, Farbe und den örtlichen gegebenheiten Entsprechend selbst dafür verantwortlich. MG-TIEFBAU & SANIERUNG Übernimmt in diesen Fall keinerlei Beratungsleistungen oder die Haftung für das gesamte Material. Sollte ein Bauverzug durch das selbst beschaffte Material z.b. Durch Mängel oder Lieferverzug eintreten so behalten wir uns das Recht auf Mehrkosten oder den Rücktritt vom Auftrag vor.
8.Kündigung:
Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht den Auftrag schriftlich zu kündigen. Die Vereinbarte Vergütung aus den Angebot/Auftrag ist nachdem zum Kündigungszeitpunkt gültigen BGB Gesetzen unter Abzug von Ersparten Aufwendungen durch den Auftraggeber zu bezahlen.
Alle bis zur Kündigung erfolgten Leistungen, sind vom Auftraggber vollständig zu begleichen.
Sollte es zu Verzögerungen, Unklarheiten im Bauablauf oder Störungen anderer Art der Arbeiten kommen die nicht auf Verschulden unsererseits beruhen, sowie nicht zum Erfolg des Werkes führen so behalten wir uns das Recht auf Geltendmachung von Mehrkosten oder Rücktritt vom Auftrag vor.
9.Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der MG-TIEFBAU & SANIERUNG Marcel Ganschow.
Bestellware ist vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen und verpflichtet den Kunden zum Kauf auch bei Rücktritt vom Auftrag.
10.Individuelle Abreden:
Alle Individuellen Abreden bedarf es in Schriftform beider Parteien. Stand: Februar 2025